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Teilnahmebedingungen & Datenschutz

Alle Informationen rund um Teilnahmebedingungen und Datenschutz findest du hier.

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Veranstalter

Der Schulwettbewerb wird vom Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) durchgeführt und ist Teil des Projekts „clever.gesund“ (clever.gesund@helmholtz-munich.de). „clever.gesund“ wird durch die AOK Bayern gefördert.  

Teilnahme

Die Durchführung des Gesundheitsprojekts kann im Rahmen des Unterrichts in einer klassenübergreifenden AG, eines Wahlfachs oder Ähnlichem stattfinden und muss im Schuljahr 2025/26 erfolgen.

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Anmeldung über das Anmeldeformular auf clever.gesund notwendig.

Es muss dargelegt werden, dass das eingereichte Projekt mit Hilfe der Informationen und Materialien von clever.gesund entwickelt und umgesetzt wurde.

Die Einreichung des Gesundheitsprojekts ist über das Upload-Tool „Nextcloud“ durchzuführen. Alternativ können die Projekte auch postalisch eingereicht werden. Hier zählt das Datum des Poststempels. Für eine Beschädigung der Beiträge übernimmt das Team von clever.gesund keine Haftung.

Die teilnehmenden Gruppen können im Rahmen ihres Projekts zum Beispiel Videos, Podcasts, Comics, Einkaufslisten, Spiele, dokumentierte Aktionstage, Challenges, Infokampagnen oder Postkarten-Aktionen einreichen. Andere Formate sind auch möglich.

Einzureichen sind:

1. Die Projektergebnisse.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Podcasts und Videos müssen im mp3- oder mp4-Format hochgeladen werden und sollten ohne Probleme auf gängigen Abspielgeräten und/ oder Windows-PCs wiedergegeben werden können. Die Dateien sollten eine maximale Größe von 100 MB nicht überschreiten.
  • Fotos zur z.B. Dokumentation von Veranstaltungen oder Infokampagnen müssen im JPG- oder PNG-Format eingereicht werden.
  • Schriftliche Beiträge, wie z.B. Flyer und Poster oder Präsentationen müssen im PDF-Format hochgeladen werden.

2. Die Projektdokumentation(zum Herunterladen). In dieser beschreibt das Projektteam, ihren Beitrag und das Vorgehen.

Bei der Bewertung werden nur Einreichungen mit vollständigen Angaben berücksichtigt.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigung & Einwilligung Erziehungsberechtigte

Teilnehmen können Gruppen mit Schülerinnen und Schülern ab der 5. Klasse. Der Wettbewerb richtet sich an alle weiterführenden Schulen in Bayern (Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule).

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Einwilligung umfasst insbesondere die Teilnahme am Projekt sowie die Einreichung der Beiträge und die Verarbeitung personenbezogener Daten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Wettbewerbs. 

Angehörige der Jury und des Teams clever.gesund dürfen teilnehmen, sind jedoch von der Preisvergabe ausgeschlossen.

Datenschutz

Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Schulwettbewerbs verwendet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist das Helmholtz Zentrum München. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Urheberrecht & Weiterverwendung der Projektergebnisse

Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmenden (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) einverstanden, dass die eingereichten Beiträge unter Angabe der Schule und der beteiligten Klassen oder Gruppen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von „clever.gesund“ sowie durch das Helmholtz Zentrum München und die AOK Bayern verwendet, veröffentlicht und archiviert werden dürfen (z. B. auf Webseiten, in Broschüren, in Pressemitteilungen, auf Veranstaltungen). Die Beiträge werden für Dokumentationszwecke archiviert und können langfristig in digitalen oder analogen Archiven des Helmholtz Zentrums München aufbewahrt werden.

Die Teilnehmenden versichern, dass keine Rechte Dritter (z. B. an Musik, Bildern oder Texten) verletzt werden.

Wettbewerbsablauf

Die Durchführung des Projekts muss innerhalb des Schuljahres 2025/26, vom 16.09.2025 bis 01.05.2026 stattfinden.

Eine Anmeldung zum Wettbewerb ist ab dem 01.09.2025 und bis zum 01.03.2026 möglich.

Die Einreichung der Projekte muss bis zum 01.05.2026 24.00 Uhr erfolgen.

Bis Mitte Juni 2026 bewerten die Jury-Mitglieder die Einreichungen. Anschließend werden die Gewinnerinnen/Gewinner informiert.

Die Preisverleihung findet im Juli 2026 vor Ort in der Schule statt.

Die Siegerschulen erhalten das Preisgeld auf ein von ihnen genanntes Konto. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.

Gewinne & Gewinnermittlung

Die Bewertung der Einreichungen erfolgt über eine unabhängige Jury. Diese entscheidet auch über die Gewinnerinnen und Gewinner und die Preisvergabe.

Es gibt zwei Altersgruppen, in denen es Hauptpreise zu gewinnen gibt. Die erste Altersgruppe umfasst die Klassenstufen 5 bis 8, die zweite die Klassenstufen 9 bis 13.

In beiden Altersgruppen werden folgende Hauptpreise vergeben:

  • 1. Preis: 500 €
  • 2. Preis: 400 €
  • 3. Preis: 300 €
  • 4. & 5. Preis: 200 €

Die AOK Bayern als Förderpartner behält sich das Recht vor, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über den Wettbewerb und die ausgezeichneten Beiträge zu berichten sowie Bildmaterial unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen von z.B. auf Webseiten, in Broschüren, in Pressemitteilungen, auf Veranstaltungen zu verwenden.

Die Preisgelder, die im Rahmen des Wettbewerbs vergeben werden, sind zweckgebunden und ausschließlich für Gesundheitsförderungsprojekte an der jeweiligen Schule zu verwenden.

1. Zweckbindung

Die Preisgelder dürfen ausschließlich für Anschaffungen und Ausgaben verwendet werden, die im besten Falle in direktem Zusammenhang mit dem im Wettbewerb eingereichten Gesundheitsförderungsprojekt oder einem zukünftigen Gesundheitsförderungsprojekt stehen. Dies umfasst insbesondere:

  • Verbrauchsmaterialien (z. B. Bastelmaterialien, Lebensmittel für gesundheitsbezogene Aktionen)
  • Arbeitsmaterialien (z. B. Bücher, Poster, Lernspiele, Medien)
  • Materialien für Bewegungs-, Entspannungs- oder Ernährungseinheiten

2. Unzulässige Verwendungen

Nicht zulässig ist die Verwendung der Preisgelder für:

  • Technische Ausstattung (z. B. Lautsprecher für Entspannungsübungen, Tablets für Projektarbeit)
  • allgemeine Schulausstattung oder -bedarf, der nicht projektbezogen ist
  • Ausgaben für Lehrpersonal
  • Verpflegung außerhalb gesundheitsbezogener Aktionen im Rahmen des Projekts
  • Ausflüge, Klassenfahrten oder sonstige Aktivitäten ohne klaren Projektbezug

3. Nachweis der Mittelverwendung

Die Schule verpflichtet sich, die zweckgemäße Verwendung der Preisgelder zu dokumentieren. Auf Anfrage ist diese Helmholtz Munich binnen 4 Wochen vorzulegen:

  • eine Auflistung der getätigten Ausgaben (inkl. Belege)
  • eine kurze Beschreibung, wie die Mittel im Projekt eingesetzt wurden

4. Rückforderung

Bei nachgewiesener zweckwidriger Verwendung behält sich der Veranstalter des Wettbewerbs das Recht vor, das Preisgeld ganz oder anteilig zurückzufordern.

Rechtsverletzungen

Beiträge, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte), sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Das Helmholtz Zentrum München übernimmt keine Haftung für solche Inhalte.

Ausschluss vom Wettbewerb

Das Team von clever.gesund behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei unvollständiger, irreführender oder rechtswidriger Einreichung vom Wettbewerb auszuschließen.

Vorzeitiges Ende

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigen Gründen vorzeitig zu beenden oder auszusetzen. Ein Anspruch auf Durchführung oder auf Preise besteht in diesem Fall nicht.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Datenverluste während der Übertragung, Beschädigung von postalisch eingesendeten Beiträgen oder sonstige Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

Einwilligung

Mit der Teilnahme am Schulwettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Gewinn. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.

Letzte Aktualisierung: 22.07.2025